Modelvereinbarung
Wird kein Modelvertrag abgeschlossen, so gilt zwischen dem Fotografen und dem Model die nachfolgend aufgeführte Vereinbarung
Mario Diener (nachfolgend der Fotograf) und das Model vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung (namentlich auf der Homepage des Fotografen) an den durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf den Fotografen übertragen werden; ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder und/oder die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien. Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen.
Sämtliche Bilddateien bleiben im Eigentum des Fotografen.
Das Model erhält als Honorar vom Fotografen nach dem Shooting eine Auswahl der gemeinsam angefertigten und vom Fotografen ggf. bearbeiteten Fotos in digitaler Form. Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B . Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.
Diese Vereinbarung gilt auch für Folgeshootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(Version vom 02.02.2022)